Bilanz 2019 | Kitzbühel Tourismus
Gewinn- und Verlustrechnung | Kitzbühel Tourismus
Cash Flow | Kitzbühel Tourismus
Erläuterung zum Jahresabschluss 2019
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Allgemeine Grundsätze
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag realisierten Gewinne ausgewiesen wurden. Allen erkennbaren Risiken und drohenden Verlusten wurde entsprechend Rechnung getragen.
Finanzanlagen
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit notwendig außerplanmäßige Abschreibungen durchgeführt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur dann vorgenommen, wenn Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.
Umlaufvermögen
Vorräte
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Tageswerten. Die Anschaffungskosten wurden einzeln auf Basis des „FIFO-Verfahrens“ ermittelt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Im Falle erkennbarer Einzelrisken wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Von den offenen Forderungen aus Pflichtbeiträgen wurden entsprechend der Vorgabe – Land – die Insolvenzforderungen zu 100% wertberichtigt und die restlichen Forderungen mit 50%. Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Börsenkursen zum Bilanzstichtag bewertet.
Rückstellungen
Rückstellungen für Anwartschaften auf Abfertigungen und Jubiläumsgelder
Die Abfertigungsrückstellung wurde nach anerkannten finanzmathematischen Grundsätzen auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 1,0 % (Vorjahr: 1,0%), ermittelt. Der Rechnungszinssatz wurde in Anlehnung an 253 Abs 2 dHGB, zehnjähriger Durchschnittszinssatz mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren in Höhe von 2,71 % und einer durchschnittlichen KV-Gehaltssteigerung in der Vergangenheit von rund 1,8 % ermittelt. Das gesetzliche Pensionsantrittsalter wurde berücksichtigt.
In der 23. Vorstandssitzung am 21.07.2015 wurden vom Vorstand Betriebszugehörigkeits-Jubiläen beschlossen. Aus diesem Grunde wurde in der Bilanz 2015 erstmalig eine Rückstellung für Jubiläumsgelder eingestellt. Die Rückstellung für Jubiläumsgelder beläuft sich 2019 auf T€ 277 (VJ T€ 267). Die Jubiläumsgeldrückstellung beläuft sich auf rund 2,18 % (VJ 2,18%) der Bilanzsumme.
Der Berechnung der Jubiläumsgeldrückstellung wurde ein Rechnungszinssatz von 1 % (VJ 1,0%) und eines Pensionseintrittsalters wie bei der Abfertigungsrückstellung ermittelt. Der Rechnungszinssatz wurde in Anlehnung an § 253 Abs 2 dHGB, zehnjähriger Durchschnittszinssatz mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren in Höhe von 2,71 % und einer durchschnittlichen KV-Gehaltssteigerung in der Vergangenheit von rund 1,8 % ermittelt. Ein Fluktuationsabschlag von 25 % wurde berücksichtigt.
Die Rückstellungs Veränderung der Jubiläumsgelder wird im Personalaufwand, Aufwendungen für Abfertigungen und betriebliche Vorsorgekassen erfasst.
Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.
Im Geschäftsjahr wurde die Urlaubsrückstellung angepasst, sodass diese im lfd Jahr T€ 138 (VJ T€ 103) beträgt. Die Urlaubsrückstellung beläuft sich nunmehr auf rund 1,08 % (VJ 0,84 %) der Bilanzsumme.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht ermittelt.
Erläuterungen zur Bilanz
Allgemeine Angaben
Geschäftszweigtypische Ergänzungen der Gliederung
Es wurde grundsätzlich eine dem Rechnungslegungsgesetz entsprechende Gliederung vorgenommen.
Die vorliegende Gliederung des Jahresabschlusses enthält jedoch gegenüber der Gliederung nach RLG folgende geschäftszweigtypischen Besonderheiten:
Besondere Gliederung für Tourismusverbände entsprechend der 59. VO der Landesregierung vom 15.08.2007. Es wurde speziell auf die Struktur des Tourismusverbandes Rücksicht genommen.
Entwicklung des Anlagevermögens
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten (§ 226 Abs. 1 UGB) ist aus dem beiliegenden Anlagespiegel ersichtlich.
In der Bilanz nicht gesondert ausgewiesener Grundwert
In der Position „Grundstücke und Bauten sowie Einbauten in fremden Gebäuden“ sind Grundwerte in Höhe von € 3.803.551,66 (VJ € 3.803.551,66) enthalten.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die nachfolgende Darstellung zeigt die Restlaufzeiten der in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen:
Im Posten „Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände“ sind Erträge iHv T€ 20 (VJ T€ 48) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Eigenkapital
Das Eigenkapital setzt sich wie folgt zusammen:
Die Betriebsmittelrücklage wurde gem. § 6 Abs 2 Prüfungsrichtlinienverordnung der Tiroler Landesregierung für Tourismusverbände als gesetzliche Rücklage für kurzfristige Liquidität (voraussichtlicher Finanzbedarf innerhalb des folgenden Geschäftsjahres) gebildet. Zusätzlich wurde nach allgemeinen unternehmensrechtlichen Kriterien eine freie Gewinnrücklage gem. § 224 Abs 3 A III 3. UGB dotiert, die für langfristige Projekte im Bereich Golf vorgesehen ist.
Im Geschäftsjahr erfolgte eine Neuausgabe der Spielberechtigungen Golfplatz bis zum Jahr 2046. Der außerordentliche Zufluss wurde als Rücklage Revitalisierung Golf eingebucht und wird mit zukünftigen Abflüssen aus Projekten für den Golfplatz aufgelöst werden. Im Betrieb gewerblicher Art Golf wird dieser Betrag gleichmäßig auf die Laufzeit ab 2016 bis 2046 aufgelöst. Die zweckgebundene Rücklage Golf dient der Rückführung des Darlehens, der Zinsen und sonstigen ao Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anschaffung der Liegenschaft Koidl (Erweiterung Golfplatz).
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Zusammensetzung und Entwicklung der Rückstellungen:
Im Posten sonstige Rückstellungen sind die Rückstellungen für die Wirtschaftsprüfung 2019 iHv T€ 5 (VJ T€ 5) enthalten.
Latente Steuern
Es wurde eine Berechnung der latenten Steuern für den Betrieb gewerblicher Art „Golf“ vorgenommen. Im Jahr 2019 ergeben sich aktive latente Steuern (ALAT) iHv € 2.852,84 (VJ € 3.438,85). Von der im § 198 Abs 9 UGB eingeräumten Möglichkeit der Aktivierung der ALAT wurde nicht Gebrauch gemacht.
Für die Verlustvorträge des Betriebes gewerblicher Art „Golf“ wurden ebenfalls keine ALAT in Ansatz gebracht, da keine gem § 198 Abs 9 UGB geforderdeten überzeugenden substantiellen Hinweise vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis in Zukunft zur Verfügung stehen wird.
Verbindlichkeiten
Zur Fristigkeit der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten werden folgende Erläuterungen gegeben:
Im Bilanzgliederungsposten „Sonstige Verbindlichkeiten“ sind Beträge iHv T€ 133 (VJ T€ 282) enthalten, die als Aufwand erfasst wurden, aber erst im Folgejahr zahlungswirksam werden.
Erläuterung zu einzelnen Posten
Gewinn- und Verlustrechnung
Entwicklung der Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige Pflichtangaben
Angaben über Beteiligungsunternehmen
Die Angaben gem. § 238 Z 2 UGB unterbleiben, da sie für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens von untergeordneter Bedeutung sind.
Zahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer gegliedert nach Arbeitern und Angestellten beträgt (§ 239 Abs.1 Z 1 UGB):
Erläuterung zu einzelnen Posten
Angaben zu den Mitgliedern der Geschäftsführung:
Geschäftsführung: Dr. Viktoria Veider-Walser ab 01.06.2018
lt 4. AR Sitzung vom 24.05.2018
Im Geschäftsjahr 2019 waren folgende Personen Mitglieder im Vorstand:
Signe Reisch Präsidentin/Obfrau
Manfred Hofer Präsidentin Stv.
Josef Dagn Präsidentin Stv.
Im Geschäftsjahr 2019 waren folgende Personen Mitglieder im Aufsichtsrat:
Dr. Josef Burger Vorsitzender
Katrin Schlechter Vorsitzender-Stellvertreterin
DI Herbert Günther
Michael Hönigmann
Josef Jöchl jun.
Michael Mayr-Reisch
Bgm. Dr. Klaus Winkler
Bgm. Stefan Jöchl
Josef Brandstätter
August Bachler
Alexander Höfinger
Nikolaus Kramheller bis 28.02.2019
Margarethe Klingler ab 01.03.2019
Wolfgang Tomschy
Franz Gredler
Bgm. Andreas Koidl kooptiert
Bgm. Günter Resch kooptiert
Henning Reichel kooptiert
Jürgen Stelzhammer kooptiert
Thomas Hagleitner kooptiert ab 28.02.2019
Im Jahr 2019 fanden 6 Vorstandssitzungen, 4 Aufsichtsratssitzungen und eine Vollversammlung statt.
Anlagenspiegel
Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Mit Ende Februar bzw. Anfang März 2020 stieg die Ausbreitung des Corona Virus in Europa, vor allem in Italien, stark an. Die rasante Ausbreitung und die unmittelbaren Auswirkungen auf Österreich veranlasste die österreichische Bundesregierung zur Umsetzung mehrerer Maßnahmen, um eine weitere Ausbreitung des Corona Virus in Österreich möglichst einzudämmen. Neben Einreisestopps wurden Beschränkungen für Veranstaltungen erlassen und die Bevölkerung dazu aufgerufen, soziale Kontakte in den nächsten Wochen möglichst einzuschränken. All diese Maßnahmen sowie das Risiko einer Infizierung führten zu einer hohen Unsicherheit bei Gästen und somit zu einem starken Rückgang der Buchungslage innerhalb der Region in den nächsten Wochen. Auf Grund der verordneten Maßnahmen durch die Tiroler Landes- bzw. Bundesregierung wurden die Hotel- und Beherbergungsbetriebe der Region ab Sonntag, 16. März 2020 geschlossen und der Betrieb eingestellt. Ebenfalls der Betrieb des Kitzbühel Tourismus wurde ab diesem Zeitpunkt auf das Minimum reduziert. Die Auswirkungen auf die kommende Sommer- bzw. Wintersaison lassen sich auf Grund der schwer abschätzbaren Entwicklung der Ausbreitung sowie der Dauer der Reisebeschränkungen derzeit schwer abschätzen.
Kitzbühel, am 04.09.2020
Präsidentin/Obfrau,
Signe Reisch, e.h. (i.V. des Vorstandes)