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Kitzbühel Tourismus
Geschäftsbericht 2024
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Vorstand und Aufsichtsrat

Nach dem TTG §14 (2) „Aufgaben und Geschäftsgang des Aufsichtsrates“ hat sich der Aufsichtsrat zweimal im Jahr 2024 zu einer Sitzung getroffen. Am 04. Juni sowie am 08. Oktober.

Nach dem TTG § 15 (2) „Aufgaben und Geschäftsgang des Vorstandes“ trifft sich der Vorstand mindestens viermal jährlich zu einer Sitzung. Die bisherigen Sitzungen fanden am 27. Februar, 03. Mai, 07. Oktober, 25. November und 06. Dezember, statt.

Wir bedanken uns bei allen für die Zeit und das großartige Engagement zur Zusammenarbeit für Kitzbühel Tourismus.

Obmann Dr. Christian Harisch

Aufsichtsrats-Vorsitzender Thomas Zanolin

Vorstand Mike Mayr-Reisch

Vorstand Andreas Dagn

Aufsichtsrats-Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Anton Bodner

Vorstand und Aufsichtsrat von Kitzbühel Tourismus

In der Vollversammlung am 02. Dezember 2022 wurde der neue Aufsichtsrat und Vorstand für die Funktionsperiode 2022 bis 2027 gewählt.

Der Aufsichtsrat umfasst 12 stimmberechtigte Mitglieder. Aus jeder Stimmgruppe I, II und III jeweils vier Mitglieder sowie zwei stimmberechtigte Bürgermeister der Gemeinde Kitzbühel und Jochberg.

Zusätzlich sind im Aufsichtsrat als kooptierte, nicht stimmberechtigte Mitglieder der Ortsausschuss-Obmann aus Jochberg, zwei weitere Bürgermeister von Reith und Aurach, der 2. Bergbahn Vorstand sowie ein Hoteldirektor.

Im Berichtsjahr 2024 fanden fünf Vorstandssitzungen statt:

27. Februar 2024
03. Mai 2024
07. Oktober 2024
25. November 2024
06. Dezember 2024

Des Weiteren wurden zwei Aufsichtsratssitzungen abgehalten:

04. Juni 2024
08. Oktober 2024

Auszug aus dem Tourismusgesetz 2006, Tiroler, Fassung vom 02.12.2020

Aufgaben und Geschäftsgang des Aufsichtsrates laut §14 TTG

(1) Dem Aufsichtsrat obliegen neben den ihm in diesem Gesetz sonst noch zugewiesenen Angelegenheiten unter anderem folgende Aufgaben:

  • die Wahl des Vorsitzenden des Aufsichtsrates und seines Stellvertreters nach § 12 Abs. 8 und 9,
  • die Wahl der Mitglieder des Vorstandes nach § 12 Abs. 7 und 8 und deren Abberufung,
  • die Beschlussfassung über die tourismusstrategischen Grundsätze und deren Vorlage an die Vollversammlung, den Vorstand und den Geschäftsführer zur Kenntnisnahme,
  • die Beschlussfassung über das Budget,
  •  die Abgabe einer Empfehlung an die Vollversammlung für die Beschlussfassung über den  Promillesatz nach § 35 Abs. 3,
  • die Überwachung der Haushaltsführung und der Kassenführung,
  • die Überprüfung der Gebarung und des Rechnungswesens sowie die Beratung über den Jahresabschluss, die Vorlage eines Berichtes über die Prüfungsergebnisse (§ 29 Abs. 5) an die Vollversammlung und die Abgabe einer Empfehlung für die Beschlussfassung nach 10 lit. d,
  • die Bestellung eines Abschlussprüfers und die Behandlung des jährlichen Abschlussberichts nach § 29 Abs. 4,
  • die Beratung und die Beschlussfassung über die Gewährung und die Aufnahme von Krediten nach § 25 und über die Übernahme von Haftungen sowie über eine Änderung der diesbezüglichen Konditionen,
  • die Beschlussfassung über die Aufnahme freiwilliger Mitglieder und die Aufhebung ihrer
    Mitgliedschaft nach § 2 Abs. 4 sowie die Ernennung von Ehrenmitgliedern nach § 2 Abs. 5,
  • die Gewährung von verlorenen Marketing- oder Infrastrukturzuschüssen.