
Vorstand | Aufsichtsrat
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Vorstand und Aufsichtsrat
Nach dem TTG §14 (2) „Aufgaben und Geschäftsgang des Aufsichtsrates“ hat sich der Aufsichtrat zweimal im Jahr 2022 zu einer Sitzung getroffen. Am 17. Mai sowie am 18. Oktober 2022 wurden Aufsichtsratssitzungen durchgeführt.
Nach dem TTG § 15 (2) „Aufgaben und Geschäftsgang des Vorstandes“ hat sich der Vorstand jeweils viermal jährlich zu einer Vorstandssitzung getroffen. Am 28. Jänner, 20. April, 18. Oktober und am 02. Dezember 2022 wurden Vorstandssitzungen abgehalten.
Wir bedanken uns bei allen für die Zeit und das großartige Engagement zur Zusammenarbeit für Kitzbühel Tourismus.
Obmann Dr. Christian Harisch
Aufsichtsrats-Vorsitzende Katrin Schlechter
Vorstand Franz Gredler
Vorstand Josef Dagn
Aufsichtsrats-Vorsitzende-Stellvertreter Mike Mayr-Reisch
Nachrückung im Aufsichtsrat
Am 27. Februar 2022 wurden im Bezirk Kitzbühel neue Bürgermeister gewählt. In der Gemeinde Aurach stellte sich Bürgermeister Andreas Koidl nicht mehr der Wiederwahl. Andreas Wurzenrainer wurde zum neuen Bürgermeister gewählt und ist seit diesem Zeitpunkt kooptiertes Mitglied im Aufsichtsrat von Kitzbühel Tourismus.
Wir dürfen uns recht herzlich bei Andreas Koidl für sein Engagement für Kitzbühel Tourismus bedanken.
Vorstand und Aufsichtsrat von Kitzbühel Tourismus
In der Vollversammlung am 20. November 2017 wurden der neue Aufsichtsrat und Vorstand für die Funktionsperiode 2017 bis 2022 gewählt.
Der Aufsichtsrat umfasst 12 stimmberechtigte Mitglieder, aus jeder Stimmgruppe I, II und III jeweils vier Mitglieder sowie zwei stimmberechtigte Bürgermeister.
Zusätzlich sind im Aufsichtsrat als kooptierte, nicht stimmberechtigte Mitglieder die jeweiligen Ortsausschuss-Obmänner aus den Feriendörfern Reith, Aurach und Jochberg sowie zwei nicht stimmberechtigte Bürgermeister.

Im Berichtsjahr 2022 fanden vier Vorstandssitzungen statt:
28. Jänner 2022 |
20. April 2022 |
18. Oktober 2022 |
02. Dezember 2022 |
Des Weiteren wurden zwei Aufsichtsratssitzungen abgehalten:
17. Mai 2022 |
18. Oktober 2022 |
Auszug aus dem Tourismusgesetz 2006, Tiroler, Fassung vom 02.12.2020
Aufgaben und Geschäftsgang des Aufsichtsrates laut §14 TTG
(1) Dem Aufsichtsrat obliegen neben den ihm in diesem Gesetz sonst noch zugewiesenen Angelegenheiten unter anderem folgende Aufgaben:
- die Wahl des Vorsitzenden des Aufsichtsrates und seines Stellvertreters nach § 12 Abs. 8 und 9,
- die Wahl der Mitglieder des Vorstandes nach § 12 Abs. 7 und 8 und deren Abberufung,
- die Beschlussfassung über die tourismusstrategischen Grundsätze und deren Vorlage an die Vollversammlung, den Vorstand und den Geschäftsführer zur Kenntnisnahme,
- die Beschlussfassung über das Budget,
- die Abgabe einer Empfehlung an die Vollversammlung für die Beschlussfassung über den Promillesatz nach § 35 Abs. 3,
- die Überwachung der Haushaltsführung und der Kassenführung,
- die Überprüfung der Gebarung und des Rechnungswesens sowie die Beratung über den Jahresabschluss, die Vorlage eines Berichtes über die Prüfungsergebnisse (§ 29 Abs. 5) an die Vollversammlung und die Abgabe einer Empfehlung für die Beschlussfassung nach 10 lit. d,
- die Bestellung eines Abschlussprüfers und die Behandlung des jährlichen Abschlussberichts nach § 29 Abs. 4,
- die Beratung und die Beschlussfassung über die Gewährung und die Aufnahme von Krediten nach § 25 und über die Übernahme von Haftungen sowie über eine Änderung der diesbezüglichen Konditionen,
- die Beschlussfassung über die Aufnahme freiwilliger Mitglieder und die Aufhebung ihrer
Mitgliedschaft nach § 2 Abs. 4 sowie die Ernennung von Ehrenmitgliedern nach § 2 Abs. 5, - die Gewährung von verlorenen Marketing- oder Infrastrukturzuschüssen.